Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Wie schon bei vergangenen Wahlen werden wieder viele Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) Informiert auf ihrer Internetseite, über den Versicherungsschutz bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.
Laut DGUV sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer versichert:

  • die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.
  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden
  • die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    Auszählung der Stimmzettel
  • die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein

Quelle: https://publikationen.dguv.de/versicherungleistungen/versicherungsschutz/4335/versichert-bei-der-ehrenamtlichen-wahlhilfe

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