Brandschutzhelfer
Schulung von Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis nach DGUV Information 205-023 (bisher BGI/GUV-I 5182)
In den Gesetzen und Vorschrift ist das „Wort“ Brandschutzhelfer z.T. nicht direkt zufinden. Sehr wohl ist eine zentrale Forderung im Arbeitsschutzgesetz, die Planung von Notfallmaßnahmen.
Hierzu gehören u.a. die Erste Hilfe und die Brandbekämpfung.
Bei dem Thema Brandbekämpfung geht es nicht um die Arbeit der Feuerwehr, vielmehr geht es hier um die Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Evakuierung von Mitarbeitern in einem sehr frühen Brandstadium. Zentraler Punkt der Schulungsinhalte ist nur die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens des Gefahrenbereiches der Beschäftigten.
Entstehungsbrände im Sinne der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A 2.2), sind Brände mit so geringer Rauch- und Wärmeentwicklung, dass noch eine gefahrlose Annäherung von Personen bei freier Sicht auf den Brandherd möglich ist.
Im Umkehrschluss ist alles, was hier drüber hinausgeht, kein Entstehungsbrand mehr. Dann geht es nur noch um das sichere und selbstständige Verlassen des Gefahrenbereiches, die Rettung von Personen und die Einweisung der Feuerwehr in die betrieblichen Gegebenheiten.
Eine Ausbildung im Sinne der Vorschrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Für diese Ausbildung sind Anforderungen an den Ausbilder definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann.
Durch meine Ausbildung und Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter gehöre ich zum Kreis der geeigneten Ausbilder von Brandschutzhelfern.
Die praktische Übung findet mit Wasser-Übungsfeuerlöschern und meinem eigenen Brandsimulator vor Ort bei ihnen im Betrieb statt.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Leuschner
Arbeitssicherheit