Lärmmessung nach LärmVibrationsArbSchV
Definition: Lärm
Lärm ist mehr als nur ein lautes Geräusch, er kann die Gesundheit beeinträchtigen und langfristige Schäden verursachen. Doch ob wir etwas als Lärm empfinden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie unserer Stimmung oder Umgebung. Am Arbeitsplatz gibt es jedoch klare Grenzwerte, ab denen Schutzmaßnahmen bezogen auf den Lärm erforderlich sind. Daher spielt der Lärmschutz eine zentrale Rolle im Arbeitsschutzgesetz, bzw. in der dazu gehörenden LärmVibrationsArbSchV, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Wie wird Lärm gemessen?
Lärmmessungen erfolgen mit speziellen Schallpegelmessgeräten. Das Ergebnis wird in Dezibel (dB) A angegeben. Eine präzise Lärmmessung am Arbeitsplatz ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Lärmpegel überschritten werden. Ein hoher Schalldruckpegel kann das Gehör schädigen und sollte daher vermieden werden:
- Ab 120 dB(A): Schmerzgrenze erreicht
- Bei ca. 150 dB(A): Trommelfell kann reißen
Um Mitarbeiter zu schützen, legt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) bestimmte Grenzwerte und Maßnahmen fest. Diese beziehen sich auf die Lärmmessung im Sinne des Arbeitsschutzes und beinhalten Vorschriften, die eine angemessene Lärmmessung im Betrieb sicherstellen.
Wer führt Lärmmessungen durch?
Die Lärmexposition muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person ermittelt werden, die über die Fachkunde der Lärmmessung verfügt. Eine Messung ist jedoch nur erforderlich, wenn keine verlässlichen Vergleichswerte vorliegen. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass eine fundierte Bewertung der Lärmbelastung erfolgt, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
Ab wann sind Schutzmaßnahmen notwendig?
Tages-Lärmexpositionspegel. Dabei wird zwischen unteren und oberen Auslösewerten unterschieden.
Untere Auslösewerte (ab 80 dB(A) Tageslärmpegel oder 135 dB(C) Spitzenschalldruck):
- Mitarbeiter über die Gefahren aufklären
- Gehörschutz bereitstellen
- Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge
Obere Auslösewerte (ab 85 dB(A) Tageslärmpegel oder 137 dB(C) Spitzenschalldruck):
- Kennzeichnung von Lärmbereichen: Bereiche mit einer Lärmexposition von 85 dB(A) oder mehr müssen als Gefahrenbereiche gekennzeichnet werden
- Pflicht zum Tragen von Gehörschutz
- Erstellung eines Lärmminderungsprogramms
- Verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge
Maximal zulässige Werte:
- Mit Gehörschutz dürfen folgende Werte nicht überschritten werden:
85 dB(A) Tageslärmpegel - 137 dB(C) Spitzenschalldruck
Maßnahmen zur Lärmreduktion
Unabhängig vom gemessenen Lärmpegel ist es nach dem Minimierungsgebot notwendig, Lärm so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern. Dies gilt insbesondere auch für Bereiche wie ein Großraumbüro, in dem durch gezielte Lärmschutz-Maßnahmen eine signifikante Lärmreduktion erzielt werden kann. Sobald der obere Auslösewert für Lärm überschritten wird, ist es zwingend erforderlich, ein umfassendes Lärmminderungsprogramm umzusetzen.
Hierbei spielen technische Maßnahmen eine vorrangige und wichtige Rolle, wie der Einsatz lärmarmer Maschinen oder Schalldämmungen, um den Geräuschpegel zu senken. Darüber hinaus können auch organisatorische Maßnahmen zur Lärmreduktion beitragen, indem Arbeitsprozesse so angepasst werden, dass laute Tätigkeiten entweder reduziert oder in separate, weniger belastete Bereiche verlegt werden. Eine zusätzliche technische Maßnahme besteht darin, geeigneten Schallschutz bereitzustellen, um die Lärmbelastung für die Beschäftigten weiter zu minimieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, gerade bei der Arbeit mit lauten Maschinen, ist die Auswahl des richtigen Gehörschutzes (PSA). Hierbei sollten die korrigierten Dämmwerte beachtet werden, da die vom Hersteller angegebenen Werte in der Praxis häufig nicht vollständig erreicht werden. Eine realistische Einschätzung des erforderlichen Schutzes ist daher essenziel. Fachkundige Beratung ist hierbei von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass der passende Gehörschutz für die spezifische Arbeitssituation gewählt wird. Nur so kann der richtige Schutz gewährleistet und die Gesundheit der Mitarbeiter effektiv geschützt werden.
Gesetzliche Vorgaben und Verantwortung des Arbeitgebers

Die LärmVibrationsArbSchV setzt EU-Richtlinien in nationales Recht um und gibt klare Anforderungen vor. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Mitarbeiter Lärm ausgesetzt sind. Eine ordnungsgemäße Lärmmessung und der passende Lärmschutz sind daher unerlässlich, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Ein zu hoher Lärmpegel kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Durch regelmäßige Lärmmessung, gezielte Schutzmaßnahmen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter effektiv vor den Gefahren des Lärms schützen.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Leuschner
Arbeitssicherheit
