Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz stellt den Mitarbeiter als Mensch in den Mittelpunkt. Der Arbeitsschutz hat zum Ziel, die Mitarbeiter, somit einen Teil des Kapitals jedes Unternehmens, vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen und die Arbeit sicher und produktiv zu gestalten.
Arbeitssicherheit
Hier biete ich folgende Maßnahmen an:
- Projektbezogene Beratung und Unterstützung als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei allen Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Projektbezogene Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Jährliche Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung und betriebsspezifische Betreuung gem. ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz geht es nicht mehr nur um die reine Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Mitarbeiter, sondern auch um die vorbeugende Erhaltung der Gesundheit und um menschengerechtes Arbeiten unter dem Aspekt, dass sich das Arbeitsumfeld der Mitarbeiter ständig verändert. Neue Aufgaben und Technologien, mehr Zeitdruck und schnellere Abläufe sind nur einige Beispiele dafür.
- Damit der Arbeitsschutz den geänderten Anforderungen genügt und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist, gibt es das duale Arbeitsschutzsystem. Es gliedert sich in den staatlichen Arbeitsschutz und in die Berufsgenossenschaften, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen.
Staatliche Seite:
Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind Aufgabe des Staates. Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen. Die konkrete Umsetzung erfolgt u.a. durch Verordnungen.
Zu nennen sind hier u.a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind ermächtigt, Vorschriften, Regeln und Informationen als autonome Vorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Versicherte Leistungen:
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf einer Dienstreise erleiden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.
Versichert sind auch Wegeunfälle. Hierbei handelt es sich um Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück passieren. In der Regel beginnt dieser Weg mit dem Verlassen der Wohnstätte und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.
Auch Berufskrankheiten sind versichert. Hierbei handelt es sich um Krankheiten, die der Versicherte bzw. die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Diese anerkannten Erkrankungen sind in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) beschrieben.
Präventionsberatung Sport (VBG):
Prävention im professionell geführten Sportverein wird immer wichtiger als Beitrag zum Erfolg. Ich berate die Verantwortlichen und Führungskräfte in Sportvereinen.
Prävention bedeutet im Sport: vorausschauend alle Möglichkeiten zu nutzen, um sportlich erfolgreich zu sein.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Leuschner
Arbeitssicherheit