Arbeitssicherheit
Die Bedeutung der Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Arbeitsschutz in Unternehmen geht. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben eingehalten werden, berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei, sichere Arbeitsbedingungen im Betrieb zu schaffen. Eine professionelle Beratung für Arbeitssicherheit trägt nicht nur dazu bei, Unfälle zu vermeiden, sondern steigert auch die Effizienz und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden.
Qualifikation und Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine unverzichtbare Expertin oder Experte, wenn es um den Arbeitsschutz in Unternehmen geht. Ihre Tätigkeit setzt umfangreiches Fachwissen voraus, da die Sicherheit am Arbeitsplatz von präzisen Analysen und der korrekten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben abhängt.
Die Aufgaben im Arbeitsschutz umfassen eine Vielzahl an Tätigkeiten, die auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten abzielen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern und verantwortlichen Personen. Diese Beratung erstreckt sich auf die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen. Ebenso umfasst sie die Auswahl und Beschaffung technischer Arbeitsmittel, die Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe, die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln sowie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).
Ein zentraler Bestandteil der Prävention im Unternehmen ist die Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden. Die Fachkraft berät und unterstützt den Unternehmer, damit alle Beschäftigten die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verstehen und einhalten. Dies schließt die Aufklärung der Mitarbeitenden über Unfall- und Gesundheitsrisiken sowie die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten ein.
Abschließend gehört die Beratung und Unterstützung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu den essenziellen Aufgaben. Ziel ist es, potenzielle Gefahren systematisch zu erkennen und zu bewerten, um gezielte Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Verletzungen zu ergreifen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist stark durch gesetzliche Vorschriften geprägt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Gesetz, das den Arbeitsschutz in Deutschland regelt. Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Gefährdungsbeurteilung: Ein zentraler Aspekt des ArbSchG ist die systematische Beurteilung der Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden vor schädlichen Einwirkungen geschützt sind.
Arbeitsschutzmaßnahmen: Dazu gehören Maßnahmen wie die Bereitstellung von Einrichtungen zur Unfallverhütung, die Schulung von Mitarbeitenden sowie das Ergreifen von Maßnahmen, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Das ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält auch detaillierte Vorgaben zur Gestaltung der Arbeitsplätze und zu deren Ausstattung.
Rechtliche Vorschriften
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt es eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen, die das Gesetz konkretisieren:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Regelt das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an Licht-, Klima- und Luftverhältnisse, Sanitärbereiche, Erholungsbereiche und weitere soziale Einrichtungen. Auch für Baustellen gilt diese Verordnung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Legt Arbeitsschutzanforderungen fest, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen oder wenn bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden
- Biostoffverordnung (BioStoffV): Verpflichtet Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und andere Personen zu treffen, wenn bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, oder sie damit in Kontaktkommen.
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die als verbindliche autonome Rechtsnormen gelten.
- DGUV Vorschriften: Diese Vorschriften definieren Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken.
- Die DGUV Vorschrift 1 legt die Grundsätze der Prävention fest, während die DGUV Vorschrift 2 spezifische Aufgaben und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt.
- Die DGUV Regeln konkretisieren Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technische Spezifikationen. Sie bieten praxisnahe Lösungen zur Unfallvermeidung. Sie behandeln branchenspezifische Sicherheitsmaßnahmen und schließen Regelungslücken.
- DGUV Informationen unterstützen Unternehmer und Arbeitnehmer bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie sind nicht rechtsverbindlich, bieten jedoch praktische Orientierung und helfen, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Arbeitssicherheit mit Leuschner ABB

Bei Leuschner ABB steht die Arbeitssicherheit im Mittelpunkt. Mein Ziel ist es, Unternehmen dabei zu beraten und zu unterstützen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz einzuhalten. Mit meiner Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und umfassenden Leistungen bieten ich maßgeschneiderte Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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Ihr Ansprechpartner
Thomas Leuschner
Arbeitssicherheit
